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Vorschulzeit und Einschulung

Im Jahr vor dem Eintritt in die Grundschule kommt von Seiten der Schule einiges auf Sie als Eltern zu.

  • Die Schule selbst gestaltet im Herbst für die Eltern der künftigen Schulkinder einen Informationsabend. Der Termin wird noch bekannt gegeben.
  • Das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg vergibt Termine für eine Vorschuluntersuchung.
  • Im Frühling des Einschulungsjahres findet die Schuleinschreibung statt. Dieser Termin wird von der Stadt Nürnberg vorgegeben. Sie bekommen schriftlich Bescheid über den Termin und den genauen Zeitpunkt. Zu diesem Termin kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind. Während eine Lehrkraft mit den Eltern die Formalitäten erledigt, macht eine andere Lehrkraft mit Ihrem Kind kleine Aufgaben, die die Sprache und mathematischen Vorkenntnisse überprüfen. An diesem Tag müssen alle schulpflichtigen Kinder in ihre Sprengelschule kommen, auch wenn sie woanders einen Gastschulantrag stellen möchten.
  • Im Mai findet für die Eltern der Vorschulkinder ein Elternkurs „Fit für die Schule“ statt. An diesem Abend zeigen wir Ihnen eine Vielzahl von spielerischen Möglichkeiten, das Kind auf die Schule vorzubereiten.
  • Im Sommer vor dem Schuleintritt dürfen die Kindergartenkinder schon einmal zum „Schnuppern“ kommen. Sie werden in eine 1. oder 2. Klasse eingeladen und verbringen einige Zeit gemeinsam mit den Schulkindern. Die Einladung erfolgt über die Kindergärten  unseres Schulsprengels. Falls Ihr Kind einen anderen Kindergarten besucht und trotzdem zum „Schnuppern“ kommen möchte, wenden Sie sich einfach telefonisch an die Schule. Wir laden Ihr Kind dann zu einem der anderen Besuche mit ein. Sie müssten es dann jedoch selbst bringen und wieder abholen.

Die Kindergärten und Kinderläden verfolgen unterschiedliche Vorschulkonzepte. Wir stehen mit allen Kindergärten des Sprengels in Kontakt und haben regelmäßig Erfahrungsaustausch. Jeder Kindergarten hat eine Kontaktlehrerin an der Schule und kann sich bei Fragen jederzeit an sie wenden.

Schulpflichtig sind in Bayern alle Kinder, die im Jahr der Einschulung bis zum 30. September 6 Jahre alt werden. Selbstverständlich entwickeln sich nicht alle Kinder gleich schnell. Bei manchen Kindern kann eine vorzeitige Einschulung oder eine Zurückstellung in Betracht gezogen werden. Falls Sie erwägen, Ihr Kind früher oder später einschulen zu lassen, wenden Sie sich bitte an die Schule oder Beratungslehrkraft. Wir können Sie hier auf jeden Fall fundiert beraten. Falls von Seiten der Schule Probleme auftauchen, setzen wir uns spätestens am Tag der Einschreibung mit Ihnen in Verbindung. Die endgültige Entscheidung über die Einschulung trifft die Schulleitung.

Wie Sie vielleicht wissen, werden auch Kinder mit Förderbedarf an den Grundschulen aufgenommen. Es handelt sich dann um Fälle der Inklusion. Es ist allerdings sehr wichtig für uns, uns auf diese Kinder einstellen zu können. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Schulleitung oder Beratungslehrkraft, wenn Ihr Kind Förderbedarf (körperlich, Lernentwicklungsstörungen, chronische Krankheiten usw.) hat.